VAE Steuern auf Dividenden – Dubai Holdinggesellschaften

VAE Steuern auf Dividenden – Warum Holdinggesellschaften in Dubai eine strategische Wahl sind

Dubai festigt weiterhin seine Position als bevorzugter Standort für internationale Investoren und Unternehmer, die Holdinggesellschaften gründen. Diese starke Attraktivität beruht auf dem günstigen Dividendensteuersystem der VAE, der fortschrittlichen Geschäftsinfrastruktur, der regulatorischen Transparenz und dem global wettbewerbsfähigen Unternehmensumfeld Dubais.

 

VAE Steuern auf Dividenden: Eine steuereffiziente Holdingstruktur im Herzen des Nahen Ostens

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben kürzlich ihr internationales Ansehen durch die Einführung einer Körperschaftssteuer von 9 % – nach wie vor eine der niedrigsten weltweit – gestärkt und gleichzeitig internationale Standards für Compliance, Geldwäschebekämpfung (AML), Transparenz und wirtschaftliche Substanz umgesetzt. Diese Reformen richten die VAE an den OECD-Richtlinien aus und machen sie zu einem glaubwürdigen und attraktiven Standort für die Beteiligung und Führung internationaler Unternehmen.

VAE Steuern auf Dividenden

Gemäß dem Körperschaftsteuergesetz der VAE und den Vorschriften der Federal Tax Authority (FTA) können Dividendeneinkünfte einer in den VAE ansässigen Holdinggesellschaft – unabhängig davon, ob sie von in- oder ausländischen Tochtergesellschaften stammen – im Rahmen der Beteiligungsbefreiung vollständig von der Körperschaftsteuer befreit werden.

Das macht Dubai besonders attraktiv für die Strukturierung von Holdinggesellschaften, da die meisten Einkünfte – einschließlich Dividenden, Kapitalgewinne und Verwaltungsgebühren – steuerfrei bleiben können, sofern bestimmte Kriterien und Substanzanforderungen erfüllt sind.

Wichtige Voraussetzungen für die Beteiligungsbefreiung in den VAE

Um die Dividendensteuerbefreiung der VAE in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Beteiligungsschwelle
    – Die Holdinggesellschaft i n den VAE muss mindestens 5 % der Anteile an der Tochtergesellschaft besitzen.
    s
  2. Mindesthaltedauer
    – Die Anteile müssen mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate gehalten werden.
    s
  3. Steuerpflichtige Tochtergesellschaft
    – Die Tochtergesellschaft muss in ihrem Heimatland einer Körperschaftsteuer von mindestens 9 % unterliegen.
    s
  4. Anrechenbare Einkünfte
    – Nur Dividendeneinkünfte und Kapitalgewinne sind steuerbefreit. Andere Einkünfte können ebenfalls steuerbefreit sein, sofern zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind und die wirtschaftliche Substanz in den VAE gegeben ist.
    s
  5. Keine Doppelbesteuerung
    – Das Steuerrecht der VAE erlaubt keine Anrechnung ausländischer Steuern auf steuerbefreite Einkünfte. Dividenden können zwar im Land der Tochtergesellschaft besteuert werden, in den VAE jedoch nicht.
    s
  6. Rechtskonformität
    – Die Tochtergesellschaft darf nicht in einem Steuerparadies ansässig sein (d. h. mit einem Körperschaftsteuersatz unter 9 %).
    s

Zusätzliche Steuervorteile für Holdinggesellschaften in den VAE

Neben Dividenden und Kapitalgewinnen können Holdinggesellschaften in den VAE auch Einkünfte wie Verwaltungsgebühren von Tochtergesellschaften erzielen, die ebenfalls von der Steuer befreit sein können, sofern die einkommensschaffenden Aktivitäten in den VAE durchgeführt werden und eine angemessene Betriebssubstanz unterhalten wird.

Warum Dubai als Standort für Ihre Holding wählen?

  • Strategische globale Lage verbindet Ost und West
  • Wirtschaftsfreundliches Umfeld mit erstklassiger Infrastruktur
  • Keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren
  • Robuster Rechtsrahmen nach internationalen Standards
  • Umfassende Doppelbesteuerungsabkommen mit über 135 Ländern

Benötigen Sie Expertenberatung zum Dividendensteuersystem der VAE?

Die internationale Steuergesetzgebung und die konforme Strukturierung Ihrer Holdinggesellschaft mit den VAE-Vorschriften erfordern strategische Planung. Ob Sie als Investor globale Vermögenswerte konsolidieren oder als Unternehmer ein multinationales Unternehmen aufbauen – unser Team bietet Ihnen kompetente Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie Dubai zum steuereffizienten Eckpfeiler Ihrer internationalen Geschäftsstrategie werden kann.

s

s

VAE Steuern auf Dividenden – Warum Holdinggesellschaften in Dubai eine strategische Wahl sind

Dubai festigt weiterhin seine Position als bevorzugter Standort für internationale Investoren und Unternehmer, die Holdinggesellschaften gründen. Diese starke Attraktivität beruht auf dem günstigen Dividendensteuersystem der VAE, der fortschrittlichen Geschäftsinfrastruktur, der regulatorischen Transparenz und dem global wettbewerbsfähigen Unternehmensumfeld Dubais.

 

VAE Steuern auf Dividenden: Eine steuereffiziente Holdingstruktur im Herzen des Nahen Ostens

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben kürzlich ihr internationales Ansehen durch die Einführung einer Körperschaftssteuer von 9 % – nach wie vor eine der niedrigsten weltweit – gestärkt und gleichzeitig internationale Standards für Compliance, Geldwäschebekämpfung (AML), Transparenz und wirtschaftliche Substanz umgesetzt. Diese Reformen richten die VAE an den OECD-Richtlinien aus und machen sie zu einem glaubwürdigen und attraktiven Standort für die Beteiligung und Führung internationaler Unternehmen.

VAE Steuern auf Dividenden

Gemäß dem Körperschaftsteuergesetz der VAE und den Vorschriften der Federal Tax Authority (FTA) können Dividendeneinkünfte einer in den VAE ansässigen Holdinggesellschaft – unabhängig davon, ob sie von in- oder ausländischen Tochtergesellschaften stammen – im Rahmen der Beteiligungsbefreiung vollständig von der Körperschaftsteuer befreit werden.

Das macht Dubai besonders attraktiv für die Strukturierung von Holdinggesellschaften, da die meisten Einkünfte – einschließlich Dividenden, Kapitalgewinne und Verwaltungsgebühren – steuerfrei bleiben können, sofern bestimmte Kriterien und Substanzanforderungen erfüllt sind.

Wichtige Voraussetzungen für die Beteiligungsbefreiung in den VAE

Um die Dividendensteuerbefreiung der VAE in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Beteiligungsschwelle
    – Die Holdinggesellschaft i n den VAE muss mindestens 5 % der Anteile an der Tochtergesellschaft besitzen.
    s
  2. Mindesthaltedauer
    – Die Anteile müssen mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate gehalten werden.
    s
  3. Steuerpflichtige Tochtergesellschaft
    – Die Tochtergesellschaft muss in ihrem Heimatland einer Körperschaftsteuer von mindestens 9 % unterliegen.
    s
  4. Anrechenbare Einkünfte
    – Nur Dividendeneinkünfte und Kapitalgewinne sind steuerbefreit. Andere Einkünfte können ebenfalls steuerbefreit sein, sofern zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind und die wirtschaftliche Substanz in den VAE gegeben ist.
    s
  5. Keine Doppelbesteuerung
    – Das Steuerrecht der VAE erlaubt keine Anrechnung ausländischer Steuern auf steuerbefreite Einkünfte. Dividenden können zwar im Land der Tochtergesellschaft besteuert werden, in den VAE jedoch nicht.
    s
  6. Rechtskonformität
    – Die Tochtergesellschaft darf nicht in einem Steuerparadies ansässig sein (d. h. mit einem Körperschaftsteuersatz unter 9 %).
    s

Zusätzliche Steuervorteile für Holdinggesellschaften in den VAE

Neben Dividenden und Kapitalgewinnen können Holdinggesellschaften in den VAE auch Einkünfte wie Verwaltungsgebühren von Tochtergesellschaften erzielen, die ebenfalls von der Steuer befreit sein können, sofern die einkommensschaffenden Aktivitäten in den VAE durchgeführt werden und eine angemessene Betriebssubstanz unterhalten wird.

Warum Dubai als Standort für Ihre Holding wählen?

  • Strategische globale Lage verbindet Ost und West
  • Wirtschaftsfreundliches Umfeld mit erstklassiger Infrastruktur
  • Keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren
  • Robuster Rechtsrahmen nach internationalen Standards
  • Umfassende Doppelbesteuerungsabkommen mit über 135 Ländern

Benötigen Sie Expertenberatung zum Dividendensteuersystem der VAE?

Die internationale Steuergesetzgebung und die konforme Strukturierung Ihrer Holdinggesellschaft mit den VAE-Vorschriften erfordern strategische Planung. Ob Sie als Investor globale Vermögenswerte konsolidieren oder als Unternehmer ein multinationales Unternehmen aufbauen – unser Team bietet Ihnen kompetente Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie Dubai zum steuereffizienten Eckpfeiler Ihrer internationalen Geschäftsstrategie werden kann.

s

s