VAE Register der wirtschaftlichen Eigentümer

VAE-UNTERNEHMEN MÜSSEN REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER EINREICHEN

Das Wirtschaftsministerium der VAE hat am 28. August 2020 den Cabinet Resolution No. 58 of 2020 on the „Regulation of Procedures Related to Real Beneficiaries“ veröffentlicht. Der Beschluss verpflichtet Unternehmen mit Sitz auf dem Festland und in den Freizonen der VAE zur Führung von Registern ihrer wirtschaftlichen Eigentümer und Anteilseigner und zur Einreichung dieser Register bei den zuständigen Register- und Zulassungsbehörden.

UAE Register of Beneficial Owners

Die folgenden Angaben müssen aufgenommen und in den Büros der Unternehmen aufbewahrt werden:

Nach Cabinet Resolution No. 58 of 2020 über “Regulation of Procedures Related to Real Beneficiaries (Regulierung von Verfahren in Bezug auf echte Begünstigte), sind gemäß den Vorschriften für das „VAE-Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ die folgenden Informationen in den Geschäftsräumen der Unternehmen aufzubewahren und den Behörden vorzulegen:

  • Ein Register der wirtschaftlich Berechtigten – mit Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Wohnanschrift, Nummer des Reiseausweises, Ausstellungsdatum und Ablaufdatum, Grund für die Einstufung als wirtschaftlich Berechtigter und Datum, an dem die Person zum wirtschaftlich Berechtigten wurde oder aufhörte, ein wirtschaftlich Berechtigter zu sein;
  • Ein Register der Anteilseigner/Gesellschafter – mit Angabe der Anzahl der von den einzelnen Anteilseignern/Gesellschaftern gehaltenen Eigentumsanteile und der damit verbundenen Stimmrechte sowie des Datums des Erwerbs. Bei natürlichen Personen sollte das Register die vollständigen Namen, die Staatsangehörigkeit, die Anschrift, den Geburtsort, den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisedokuments enthalten. Bei juristischen Personen sollte das Register die Gründungsunterlagen, die Anschrift und Angaben zur Geschäftsleitung enthalten;
  • ein Register der nominierten Direktoren, das die vollständigen Namen, die Staatsangehörigkeit, die Adresse, den Geburtsort, den Namen und die Adresse des Arbeitgebers sowie eine Kopie des Personalausweises oder eines Reisedokuments enthalten muss.

Bestehende Unternehmen müssen ihr VAE-Register der wirtschaftlichen Eigentümer bis spätestens 20. Oktober 2020 einrichten und einreichen. Künftig einzutragende Unternehmen müssen ihre Register der wirtschaftlichen Eigentümer zum Zeitpunkt der Gründung eines Unternehmens erstellen und einreichen.

Aktualisierung

Jede Änderung oder Ergänzung der bereitgestellten Informationen sollte der zuständigen Registerstelle innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt werden. Jedes Unternehmen muss außerdem eine Person benennen, an die sich die zuständige Registrierstelle im Zusammenhang mit einer Offenlegung wenden kann.

Die Verpflichtung zur Erstellung und Einreichung von Registern der wirtschaftlichen Eigentümer gilt nicht für regulierte Unternehmen, wie z. B. Unternehmen in den Freizonen DIFC und ADGM, und regulierte Unternehmen im Festland der VAE.

Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern müssen möglicherweise auch gemäß den Vorschriften zur wirtschaftlichen Substanz der VAE gemeldet werden.

Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der VAE-Compliance-Vorschriften, einschließlich des VAE-Registers der wirtschaftlichen Eigentümer, und bei der Suche nach dem besten Weg, um Ihren weiteren Wohlstand in den VAE zu sichern.

VAE-UNTERNEHMEN MÜSSEN REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER EINREICHEN

Das Wirtschaftsministerium der VAE hat am 28. August 2020 den Cabinet Resolution No. 58 of 2020 on the „Regulation of Procedures Related to Real Beneficiaries“ veröffentlicht. Der Beschluss verpflichtet Unternehmen mit Sitz auf dem Festland und in den Freizonen der VAE zur Führung von Registern ihrer wirtschaftlichen Eigentümer und Anteilseigner und zur Einreichung dieser Register bei den zuständigen Register- und Zulassungsbehörden.

UAE Register of Beneficial Owners

Die folgenden Angaben müssen aufgenommen und in den Büros der Unternehmen aufbewahrt werden:

Nach Cabinet Resolution No. 58 of 2020 über “Regulation of Procedures Related to Real Beneficiaries (Regulierung von Verfahren in Bezug auf echte Begünstigte), sind gemäß den Vorschriften für das „VAE-Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ die folgenden Informationen in den Geschäftsräumen der Unternehmen aufzubewahren und den Behörden vorzulegen:

  • Ein Register der wirtschaftlich Berechtigten – mit Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Wohnanschrift, Nummer des Reiseausweises, Ausstellungsdatum und Ablaufdatum, Grund für die Einstufung als wirtschaftlich Berechtigter und Datum, an dem die Person zum wirtschaftlich Berechtigten wurde oder aufhörte, ein wirtschaftlich Berechtigter zu sein;
  • Ein Register der Anteilseigner/Gesellschafter – mit Angabe der Anzahl der von den einzelnen Anteilseignern/Gesellschaftern gehaltenen Eigentumsanteile und der damit verbundenen Stimmrechte sowie des Datums des Erwerbs. Bei natürlichen Personen sollte das Register die vollständigen Namen, die Staatsangehörigkeit, die Anschrift, den Geburtsort, den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisedokuments enthalten. Bei juristischen Personen sollte das Register die Gründungsunterlagen, die Anschrift und Angaben zur Geschäftsleitung enthalten;
  • ein Register der nominierten Direktoren, das die vollständigen Namen, die Staatsangehörigkeit, die Adresse, den Geburtsort, den Namen und die Adresse des Arbeitgebers sowie eine Kopie des Personalausweises oder eines Reisedokuments enthalten muss.

Bestehende Unternehmen müssen ihr VAE-Register der wirtschaftlichen Eigentümer bis spätestens 20. Oktober 2020 einrichten und einreichen. Künftig einzutragende Unternehmen müssen ihre Register der wirtschaftlichen Eigentümer zum Zeitpunkt der Gründung eines Unternehmens erstellen und einreichen.

Aktualisierung

Jede Änderung oder Ergänzung der bereitgestellten Informationen sollte der zuständigen Registerstelle innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt werden. Jedes Unternehmen muss außerdem eine Person benennen, an die sich die zuständige Registrierstelle im Zusammenhang mit einer Offenlegung wenden kann.

Die Verpflichtung zur Erstellung und Einreichung von Registern der wirtschaftlichen Eigentümer gilt nicht für regulierte Unternehmen, wie z. B. Unternehmen in den Freizonen DIFC und ADGM, und regulierte Unternehmen im Festland der VAE.

Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern müssen möglicherweise auch gemäß den Vorschriften zur wirtschaftlichen Substanz der VAE gemeldet werden.

Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der VAE-Compliance-Vorschriften, einschließlich des VAE-Registers der wirtschaftlichen Eigentümer, und bei der Suche nach dem besten Weg, um Ihren weiteren Wohlstand in den VAE zu sichern.